Service & Wartungder Ladeinfrastruktur
E-MAXX – Service & Wartung
Das Rückgrat Ihrer Investition bilden der reibungslose und autonome Betrieb der Ladesäulen.
Aus diesem Grund sorgen wir für einen einwandfreien Betrieb und für die korrekte Abrechnung Ihrer Säulen. Hierbei spielt es keine Rolle, welche Zahlungsmethoden an Ihren Ladestationen eingebunden werden, denn ob Lade-, Giro-, oder Kreditkarte, wir können alle Zahlungsmethoden der stromtankenden Kunden abrechnen.
Da für uns Transparenz an erster Stelle steht, erhalten Sie jedes Quartal eine komplette Auswertung, der an Ihren Ladepunkten entstandenen Ladevorgänge.
Die jährlich wiederkehrende Wartung Ihrer Ladesäulen und unser 24/7 Ladesäulenservice runden das Paket unserer Dienstleistungen ab.
unsere dienstleistungen:
Der Betrieb der Ladesäulen unterscheidet sich im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich.
Die Lademöglichkeiten, welche öffentlich sind können abgerechnet werden, sofern diese Eichrechtskonform sind. Zur Abrechnung der Säulen werden diese an unser Backend eingebunden. Außerdem können diese in der Regel von jedem, nach erfolgreicher Autorisierung genutzt werden und der/die Betreiber/in der Ladesäule kann den abgegebenen Strom kostenpflichtig zur Verfügung stellen. Öffentliche Ladesäulen können mit Ladekarten von verschiedenen Anbietern oder eigener Ladekarten, sowie Debit- oder Kreditkarten benutzt werden.
Lademöglichkeiten, welche nichtöffentlich betrieben werden, müssen nicht Eichrechtskonform sein, da diese über eine Zugangsberechtigung eingeschränkt werden, wodurch zum Beispiel nur Firmenfahrzeuge geladen werden können.
Hier werden lediglich RFID-Karten in die Ladesäule einprogrammiert, wodurch das Laden nur freigegeben wird, wenn es sich um einer der integrierten RFID-Karten handelt.
Sobald Sie Ihre Lademöglichkeit abrechnen möchten, muss diese eichrechtskonform sein.
Mit einer eichrechtskonformen Ladesäule kann kilowattstundengenau abgerechnet werden, denn die geladene Strommenge entspricht durch die Eichung der angegebenen Abgabemenge.
Außerdem setzen die meisten Förderprogramme für Ladeinfrastruktur voraus, dass die Ladestationen eichrechtskonform sind, deshalb empfehlen wir sich vorzugsweise für eine eichrechtskonforme Ladesäule zu entscheiden. Für die Abrechnung steht eine Verbindung zur Plattform des Backendanbieters Smartlab zur Verfügung, auf welcher alle Ladevorgänge automatisch zugeordnet werden und einsehbar sind.
Die entstandenen Ladevorgänge werden quartalsweise ausgewertet und zur Verfügung gestellt.
Genauere Informationen zur Abrechnung finden Sie hier.
Möchten Sie die Ladesäulen für Ihr Unternehmen – speziell zur Dienstwagennutzung verwenden, ist eine Eichrechtskonformität nicht zwingend erforderlich.
Natürlich beraten wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und den erforderlichen Bedarf.
Bei öffentlichen Ladeeinrichtungen ist eine Servicehotline erforderlich.
Hierzu bieten wir einen 24/7 Telefonhotline an, die über eine an der Ladesäule angebrachte Rufnummer, zur jederzeit, erreichbar ist.
Diese ist für Nutzer der Ladesäule, damit diese bei Problemen sofort Hilfe erhalten können.
Somit können Beispielsweise der Ladevorgang beendet , die Stecker entsperrt oder der Ladevorgang per Remote neu gestartet werden.
Ladeeinrichtungen müssen einmal im Jahr überprüft und gewartet werden. Die Ausführungen unterliegen den aktuellen gesetzlichen Vorschriften und der Dokumentationspflicht. Das übernehmen wir sach- und fachgerecht für Sie. Darüber hinaus steht unser Serviceteam mit kurzen Reaktionszeiten nach Absprache zur Verfügung.