AktuelleFördermöglichkeiten

E-MAXX GmbH | Fördermöglichkeiten
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur kann durch Fördermöglichkeiten begünstigt werden.
Welche Förderung kommt für Sie in Frage und wie wird diese beantragt?
Bereits während dem Erstgespräch werden die Rahmenbedingungen für individuelle Ladelösungen festgelegt. Neben den gewünschten Anforderungen, wird geprüft welche Förderung für das Bauvorhaben möglich ist.
Staatliche Zuschüsse für die Errichtung und den Ausbau der Ladeinfrastruktur, gibt es in vielen Fällen unabhängig, ob es sich um öffentlich zugängliche Ladesäulen handelt oder nicht. Allerdings werden öffentliche Ladestationen bevorzugt gefördert.
Aber auch halb-öffentliche und nicht öffentliche Ladestationen können von Förderungen profitieren. Zuschüsse können auch für Photovoltaikanlagen und andere geplante Leistungen wie zum Beispiel einen Stromspeicher oder der Anschluss an das Stromnetz genehmigt werden.
Die Förderanträge müssen meist vor dem Bau der Ladeinfrastruktur beantragt werden. Die Bewilligung eines Antrags kann bis zu 5 Monate benötigen, in vielen Fällen geht es aber wesentlich schneller.
Wir übernehmen gerne die Beratung, die Analyse und das Beantragen der Förderung für Sie!
Aktuelle Fördermöglichkeiten
Förderprogramm NRW „Emissionsarme Mobilität“
Das Land NRW stellt einen Fördertopf für den Ausbau der Ladeinfrastruktur bereit.
Der Zuschuss bezieht sich sowohl auf den Erwerb, sowie die Inbetriebnahme einer Ladestation und übernimmt anteilige Anschlusskosten.
Kurze Übersicht zur Förderung:
- öffentlich zugängliche und nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
- Netzanschlüsse für Stellplatzkomplexe
- Umsetzungskonzepte für Elektromobilität
Förderung für nicht öffentlich zugängliche Ladestation
Ladepunkte | Förderhöhe |
---|---|
< 50 kW | 1.500 EUR pro Ladepunkt mit EE-Anlage |
1.000 EUR pro Ladepunkt ohne EE-Anlage | |
> 50 kW | 250 EUR pro kW mit EE-Anlage |
200 EUR pro kW mit Grünstrom |
Förderung für öffentlich zugängliche Ladestation
Ladepunkte | Förderhöhe |
---|---|
< 50 kW | 1.500 EUR pro Ladepunkt |
> 50 kW | 250 EUR pro kW |
Voraussetzungen:
- Ladestation / Wallbox mit mindestens 11 kW Ladeleistung
- Strom aus 100 % erneuerbaren Energien (nachweislich durch Grünstrom-Liefervertrag) oder
- vor Ort produzierter Strom mit neu errichteten erneuerbaren Energie-Anlage (EE-Anlage) beispielsweise durch PV-Anlage
Anträge können bis zum 30.06.2024 gestellt werden.
Weitere Informationen zur Förderung NRW finden Sie hier.


Förderprogramm „Flottenaustauschprogramm sozial & Mobil“
Die Bundesregierung unterstützt das Gesundheits- und Sozialwesen mit einer Förderung, welche die Umstellung der Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge erleichtern soll.
Zuwendungsempfänger:
- im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen
- Leasinggeber die Fahrzeuge an solche Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen verleasen
- Gemeinnützige juristische Personen, mit dem Schwerpunkt der sozialen Arbeit und der Wohlfahrtspflege
Gegenstand der Förderung
Förderfähig | Förderhöhe |
---|---|
Beschaffung batterieelektrischer Neufahrzeuge | bis zu 10.000 EUR |
Ladesäule | bis zu 2.500 EUR |
Wallbox | bis zu 1.500 EUR |
Voraussetzungen:
- Beschaffung der Elektrofahrzeuge muss umgehend nach Bewilligung erfolgen und sollte möglichst bis spätestens 30.09.2024 abgeschlossen sein
- Ladeinfrastruktur kann nur in Verbindung mit dem Kauf von Elektrofahrzeugen gefördert werden
- Gefördert wird der Erwerb und die Errichtung der Ladeinfrastruktur, inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss)
Anträge können bis zum 30.06.2023 gestellt werden.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.
Förderaufruf für fahrzeuge und ladeinfrastruktur
Im zweiten Förderaufruf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr wird die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur in Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft.
Was wird gefördert?
- Der Kauf von straßengebundenen batterieelektrischen Fahrzeugen:
- Pkw (M1 zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz)
- Leichtfahrzeuge (L2e, L5e,L6e und L7e)
- Für den Betrieb der beantragten Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur (Serienprodukte)
Eine alleinige Förderung der Ladeinfrastruktur ist nicht möglich!
Gegenstand der Förderung
- Förderfähig sind die Investitionsmehrausgaben
- Die Förderquote beträgt bis zu 90 % bei Zuwendungen, die keine Beihilfe darstellen. Das bedeutet, dass die geförderten Fahrzeuge im nicht-gewerblichen Bereich oder zur Daseinsvorsorge einzusetzen sind.
- Die Förderquote beträgt 40 %, wenn die Fahrzeuge im wirtschaftlichen Bereich eingesetzt werden
Voraussetzungen:
- Gefördert werden Vorhaben ab 21.000 Euro und bis zu 1 Mio. Euro (netto) pro antragsstellende Organisation
Anträge können ab dem 21.April 2023 bis 08. Juni 2023 über das easy-Online-Förderportal eingereicht werden.
