AGB

 

EMAXX AGB

 

E-MAXX GmbH AGB


Fassung 04/2022
 

AGB Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 
Ladeinfrastruktur

1. Angebot und Vertragsabschluss

Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden ist. Bis dahin gilt unser Angebot alsunverbindlich. Abänderungen, telegrafische oder mündliche Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsererschriftlichen Bestätigung.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen und Zeichnungen sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die vorläufige Annahme eines Auftrages steht unter der aufschiebenden Bedingung einer positiven Kreditaussage einer Kreditversicherung oder einer positiven Auskunft einer Auskunftsdatei. Den Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen.

2. Preise

Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk in Euro zuzüglich der bei Vertragsabschluss gültigen MwSt. ohne Verpackung. SoweitVerpackung erfolgt, wird sie billigst berechnet und nicht zurückgenommen. Für den Fall, dass nach Vertragsschluss die vomAuftragnehmer zu zahlenden Netto-Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen Materialien = (insbesondere Holz, Dämmstoffe,Metalle) zum Zeitpunkt ihrer Lieferung um mehr 10 % Prozent steigen oder fallen sollten, hat jede der beiden Vertragsparteien dasRecht, von der jeweils anderen den Eintritt in ergänzende Verhandlungen zu verlangen, mit dem Ziel, durch Vereinbarung eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise für die betroffenen vertragsgegenständlichen Materialien an die aktuellen Lieferpreise herbeizuführen.

3.RücktrittTritt der Besteller vom Vertragsabschluss zurück, aus Gründen, die er zu vertreten hat, oder kündigt er den Vertrag, ist die vereinbarteVergütung in voller Höhe vom Besteller zu bezahlen. Der Besteller kann einwenden, dass der Käufer sich dasjenige anrechnen lassen muss, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskrafterwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Der Erstattungsbetrag beträgt jedoch mindestens 15 % der Auftragssumme.

4. Lieferzeiten

Lieferzeiten gelten ab Werk. Wir sind stets bemüht, zugesagte Lieferzeiten einzuhalten, können jedoch schon aus technischen Gründendiese Zeiten nur unverbindlich angeben. Die Überschreitung von Lieferzeiten berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag.Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen, soweit die Überschreitung der Lieferzeit nicht unsererseits aufVorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ebenso die Verzinsung etwaiger geleistet und von uns zu erstattender Anzahlungen. Der Rücktritt kann nur erfolgen, wenn frühestens am letzten Tag der angegebenen Lieferzeit dieser Rücktritt unter Fristsetzung schriftlichangedroht wird. Die gesetzliche Frist muss mindestens sechs Wochen betragen, nach dem Eingang des fristsetzenden Schreibens. VorEnde der Lieferzeit eingehende Schreiben gelten als am letzten Tag dieser Frist eingegangen.

Von uns nicht zu vertretender Mangel an Rohstoffen, Betriebsstörungen irgendwelcher Art, insbesondere Streiks, Aussperrungen und sonstige Arbeitnehmerunterbrechungen bei uns oder bei unseren Zulieferanten, Strom- und sonstiger Energiemangel berechtigen uns, die genannte Lieferfrist angemessen zu verlängern oder vom Vertrag ganz zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit aus vorgenannten Gründen, so hat der Besteller kein Recht auf Rücktritt vom Liefervertrag. Auch hier ist die Geltendmachung von Schadenersatz ausgeschlossen. Spezifikationsänderungen erfordern u.U. Änderungen der Lieferzeit, ohne dass ein Rücktrittsrecht gegeben ist. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

Die Lieferzeit beginnt:

a) nach kaufmännischer und technischer Klarstellung und vorangegangener schriftliche Auftragserteilung

a) Sobald beide Vertragspartner über alle Bedingungen einig sind.

b) Bei vereinbarten, nach Zugang der Auftragsbestätigung zu leistender Anzahlungen, mit deren Eingang bei uns.

5.Versand und Gefahrenübergang

Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf den Käufer über. Beförderungsmittel sowie den Versandweg können wir unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Zum vereinbartenTermin versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden, andernfalls oder bei Unmöglichkeit der Versendung sind wirberechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers, also unter Ablehnung jeglicher Verantwortung für uns nach unserem Ermessen –notfalls im Freien – einzulagern und als abgeliefert zu berechnen. Der Lieferer kann die Ware gegen Transportschäden versichern und die Versicherungsprämie zum Besteller berechnen.

6. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind innerhalb der im Auftrag vereinbarten Fristen zu leisten. Bei Bestellungen im Werte von mehr als 6000,- Euro ist je 1/3 bei Zugang der Auftragsbestätigung, 1/3 bei Zugang der Versandbereitschaftsanzeige und 1/3 nach Lieferung zu begleichen.

Reparatur- und Montageberechnungen sind sofort netto nach Erhalt zahlbar.

Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Zahlung zurückzubehalten oder aufzurechnen, wenn er einen Anspruch gegen uns erhebt, den wir schriftlich noch nicht anerkannt haben. Die Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist zulässig.

Werden die Zahlungsbedingungen für vorausgegangene Lieferungen seitens des Bestellers nicht eingehalten oder werden uns nach dem jeweiligen Vertragsabschluss Umstände bekannt, die unserer Ansicht nach geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, so sind wir berechtigt, nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu liefern.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung aller unserer Forderungen unser Eigentum, und zwar auch dann, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden. Solange unser Eigentumsrecht besteht, sind Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Ware unzulässig. Im Falle einer Pfändung durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.

Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Besteller ist berechtigt, diegelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Ein Verkauf der Ware darf jedoch nicht unter dem Einkaufspreiserfolgen. Be- und Verarbeitung von uns gelieferter Anlagen und Maschinen erfolgt für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach §950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen und dient zu unserer Sicherheit in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Die Ware bleibt auch dann unser Eigentum, wenn sie mit andern uns nichtgehörenden Sachen verbunden wird oder aus der Be- und Verarbeitung neue Sachen entstehen, und zwar geht im letzten Fall ggf. dasMiteigentum auf uns über.

Bei einem Verkauf der Vorbehaltsware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an Stelle der Ware. Der Besteller tritt schon jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Besteller ist ermächtigt, diese Forderungen so lange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind sofort an uns abzuführen. Eine Abtretung der Forderung an Dritte ist nicht gestattet.

8. Mängelrüge und Gewährleistungsansprüche

Wir haften für Mängel an unserer Lieferung unter den folgenden Bedingungen und im folgenden Ausmaß:

a) Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel bestehen nur dann, wenn unverzüglich nach Annahme der Ware,spätestens innerhalb von vier Werktagen nach Empfang der Ware, ein offensichtlicher Mangel gerügt worden ist. Verborgene Mängel,die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der vorgenannten Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortige Einstellung etwaiger Bearbeitung zu rügen.

b) Werden trotz rechtzeitiger Rüge Gewährleistungsansprüche zurückgewiesen, so tritt Verjährung der Gewährleistungsansprüche einenMonat nach Zugang der Zurückweisung beim Käufer ein.

c) Ist die Mängelrüge rechtzeitig behoben, besteht ein Anspruch auf Ersatzlieferung (Nachlieferung), Reparatur der Ware (Nachbesserung) oder Rückerstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Ware (Wandlung). Der Verkäufer hat das Wahlrecht.

d) Der Käufer ist nicht berechtigt, die Abnahme oder Zahlung wegen einer behaupteten Mängelrüge zu verweigern.

e) Solange sich die Ware im Besitz des Käufers befindet, gleichgültig ob aus Kaufvertrag, Verwahrungsvertrags oder aus einemsonstigen Rechtsverhältnis, trägt der Käufer die Gefahr.

9. Ausführungsunterlagen

Die Dokumentation wird mit einem Deckblatt und Auflistung der einzelnen Unterlagen nach erfolgter Abnahme übermittelt. Sollten Standardunterlagen aufgrund von kundenseitigen Wünschen im Nachgang geändert werden, so werden diese nach Aufwand undUmfang nach den gültigen Abrechnungssätzen berechnet.

Sollte in der Angebotsphase bzw. im Laufe der Auftragsbearbeitung eine kundenspezifische Sonderdokumentation und Werkplanung gewünscht sein, so wird diese nach Aufwand und Umfang nach den gültigen Abrechnungssätzen berechnet.

10. Abnahme (zu § 12VOB/B)

Abnahme:

Die Abnahme unserer Leistung hat im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Montagearbeiten zu erfolgen. Der AG stelltsicher, dass die Abnahme der Ladeinfrastruktur bei Montageende durch eine zeichnungsberechtigte Person vorgenommen wird. Die Absprache eines Detailtermins hat zwischen AG und unserer Montageabteilung oder den Monteuren zu erfolgen. In diesem Zug erfolgtauch die Einweisung in die Bedienung der Ladeeinrichtungen. Ist eine vertragliche Abnahme zum Übergabezeitpunkt an den Bauherrnvereinbart, erfolgt ungeachtet davon eine Sicht- und Funktionskontrolle mit Gefahrenübergang auf den AG unmittelbar nach erfolgterMontage.

Jede bauliche Installation muss unmittelbar nach der Montage abgenommen werden. Die Sicherungspflicht gegen jede Art von Beschädigung, Zerstörung, Untergang oder sonstige Beeinträchtigungsobjekt ab Montageende obliegt dem Betreiber bzw. Übernehmer der Ladeinfrastruktur. Der Verkäufer teilt dem Betreiber das Ende der Montage schriftlich mit.

Inbetriebnahme:

Falls die Inbetriebnahme aus bauseitigen Gründen nicht direkt nach Montageende erfolgen kann, wird ein Funktionstest auf Anforderung gesondert durchgeführt. Die Berechnung erfolgt auf Nachweis. Sollten auf Grund von bauseitigen Verzögerungen während der Montage, Wartezeiten, fehlende bauseitigen Leistungen oder mehrere Anfahrten erforderlich sein, werden die zusätzlich anfallenden Kosten im Nachweis gemäß unserer derzeitigen Stundensätze zzgl. Auslöse in Rechnung gestellt.

Mit Aufschalten der elektrischen Energie und der abgeschlossenen Messung mit dem nötigen Protokoll ist die Ladeeinrichtung im Sinne der Inbetriebnahme als übergeben anzusehen.

11. Haftungsausschluss

a) Unsere Haftung ergibt sich nur aus den vorstehenden Geschäftsbedingungen; eine Haftung für fahrlässiges oder vorsätzlichesHandeln unserer eigenen Mitarbeiter sowie unserer Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.

b) Sind vom Dritten, die nicht von uns beauftragt wurden, Änderungen oder Reparaturen an der Ware vorgenommen worden, so haften wir darüber hinaus nur, wenn der Käufer nachweist, dass der Mangel nicht durch Reparaturversuche dieser Dritten verursacht worden ist, sondern bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war.

c) Werden die bei Kaufvertragsabschluss vereinbarten Inspektionsintervalle nicht eingehalten, so trifft den Käufer im Falle desVersagens der Kaufsache bei deren bestimmungsgemäßen Gebrauch die Beweislast dafür, dass der Schaden auch bei Einhaltung der Inspektionsintervalle und der sofortigen Beseitigung dabei erkennbar werdender Mängel eingetreten wäre, sofern die Nichteinhaltungder Inspektionsintervalle vom Käufer zu vertreten sind. Bei den vorgeschriebenen Inspektionsintervallen tritt die gesetzliche Regelung gemäß der jeweils gültigen Fassung der Unfallverhütungsvorschrift des Maschinenschutzgesetzes sowie der durch dieBerufsgenossenschaften herausgegebenen Richtlinie ASR 1.7 kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in Kraft.

d) Ein Haftungsausschluss wird nicht vereinbart, soweit es um die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit geht. Der Beweis fürdie Einhaltung der Inspektionsintervalle kann nur durch Eintragung im Inspektionsheft oder Prüfbuch geführt werden, das dem Käufer mit der Rechnung ausgehändigt wird.

12. Datenschutz

E-MAXX GmbH ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert Schriftform. E-MAXX GmbH ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, wenn dies der Auftragsabwicklung dient.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand und geltendes Recht

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Sitz unserer Firma. Der Gerichtsstand ist Limburg/Lahn. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, das ausländische Recht ist ausgeschlossen. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von E-MAXX GmbH beachtet.

14.Verbindlichkeit des Vertrags

Diese Bedingungen bleiben auch im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Teile im Übrigen im vollen Umfang wirksam.

Ladepark bauen
 

AGB zu Ladekarte und Ladeapp

 
Ladeinfrastruktur

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung der von E-Maxx GmbH betriebenen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie die Ladeinfrastruktur der Kooperationspartner und externen Roaming-partner des ladenetz.de-Verbunds durch den Kunden zur Beladung seines Elektrofahrzeugs mit Elektrizität. Der Vertrag wird zwischen der E-Maxx GmbH und dem Kunden geschlossen. Die E-Maxx GmbH bietet dem Kunden zwei Möglichkeiten für die Beladung seines Elektrofahrzeugs an, die unter Ziffer 2 (Ladekarte) und Ziffer 3 (Ad-Hoc-Laden via ladeapp) beschrieben werden.

2. Ladekarte

2.1 Allgemeines zur Ladekarte

Der Kunde hat die Möglichkeit unter www.e-maxx.eu die Ladekarte anzufordern. E-Maxx GmbH schickt dem Kunden anschließend die Ladekarte sowie eine PIN-Nummer und eine Vertragsnummer (Contract-ID) zu.

Mit der von der E-Maxx GmbH überlassenen PIN-Nummer und der Vertragsnummer (Contract-ID) kann sich der Kunde im Portal unter https://emaxx.emobilitycloud.com registrieren. Unmittelbar nach erfolgreichem Registrierungsvorgang erhält der Kunde von der E-Maxx GmbH eine E-Mail über die Freischaltung der Ladekarte. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Freischaltung.

Mit der Ladekarte ist der Kunde berechtigt, alle von der E-Maxx GmbH betriebenen E-Ladesäulen, alle E-Ladesäulen von Kooperationspartnern des ladenetz.de-Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming-Kooperationspartner von ladenetz.de zur Beladung von Elektrofahrzeugen zu nutzen. Eine Übersicht über die nutzbaren E-Ladesäulen ist unter www.ladenetz.de ersichtlich.

Die Ladekarte bleibt Eigentum der E-Maxx GmbH. PIN-Nummer und Vertragsnummer (Contract-ID) sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte sowie der PIN-Nummer oder der Vertragsnummer (Contract-ID) hat der Kunde unverzüglich der E-Maxx GmbH schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Mit Meldung des Verlusts sperrt die E-Maxx GmbH die bisherige Ladekarte umgehend. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erhebt die E-Maxx GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19,00 Euro (brutto). Alle bis zur Verlustmeldung getätigten Ladevorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Portal hinterlegten Angaben stets korrekt und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden ändern, ändert er diese im Portal oder teilt die Änderungen

Die Ladekarte ist nicht übertragbar.

2.2 Ablauf eines Ladevorgangs mit der Ladekarte

Der Kunde wählt eine E-Ladesäule aus.

Der Kunde verbindet das Elektrofahrzeug ordnungsgemäß mit der E-Ladesäule. Der Stecker wird verriegelt, sofern dies technisch möglich ist.

Der Kunde authentifiziert sich mit der Ladekarte (RFID-Karte) an der E-Ladesäule und startet den Ladevorgang.

Nach erfolgreichem Ladevorgang entriegelt der Kunde den Stecker und entfernt das Ladekabel an der E-Ladesäule sowie an seinem Elektrofahrzeug.

2.3 Preise der Ladekarte

Der Kunde entrichtet ab Freischaltung der Ladekarte für die Nutzung der E-Ladesäulen einen monatlichen Grundpreis, unabhängig von der Nutzung der E-Ladesäulen. Zudem fällt pro Ladevorgang ein verbrauchsabhängiges Entgelt für die geladene Energiemenge (Ladekosten für AC oder DC) an. Abrechnungsrelevant ist die gesamte Lademenge des einzelnen Ladevorgangs an der jeweiligen Ladesäule.

Die Preise kann der Nutzer seinem Tarif im internen Bereich entnehmen.

Die E-Maxx GmbH bzw. deren Dienstleister rechnet die Leistungen monatlich nachweisbar ab. Der Kunde erhält die Rechnungen über das Portal und wird per E-Mail über neue Rechnungen im Portal informiert. Der zu zahlende Rechnungsbetrag wird zu dem von E-Maxx GmbH angegeben Zeitpunkt zur Zahlung fällig und wird per SEPA-Lastschriftverfahren/Kreditkarte von dem vom Kunden in seinem Portal angegebenen Konto abgebucht. Bei Zahlungsverzug ist die E-Maxx GmbH berechtigt, die Ladekarte zu sperren.

E-Maxx GmbH ist berechtigt, die Preise sowie die Vergütungsregelung zu ändern. Hierüber wird E-Maxx GmbH den Kunden rechtzeitig, mindestens jedoch 6 Wochen vor Wirksamwerden der Änderung in Textform informieren. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.

Gegen Ansprüche der E-Maxx GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

2.4 Vertragslaufzeit -Ladekarte

Der Vertrag beginnt ab Freischaltung der Ladekarte durch die E-Maxx GmbH und hat eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, sofern der Kunde den Vertrag nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. E-Maxx GmbH wird die Ladekarte ab dem bestätigten Kündigungstermin sperren.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Zahlungsrückstände trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen erfüllt oder wenn E-Maxx GmbH begründete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vorliegen. Bei Sperrung der Ladekarte behält sich die E-Maxx GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an die E-Maxx GmbH zurückzugeben.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an die E-Maxx GmbH zurückzugeben.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Textform. Ein Abmelden und Auflösen eines bestehenden Kundenkontos im Portal gilt nicht als Kündigung.

3. Ad-hoc-Laden via ladeapp

3.1 Allgemeines zur ladeapp

Mit der ladeapp gewährleistet die E-Maxx GmbH einen diskriminierungs-freien Zugang zu allen von der E-Maxx GmbH betriebenen E-Ladesäulen, indem auch Spontankunden die Benutzung der E-Ladesäulen ermöglicht wird. Eine Übersicht über die von der E-Maxx GmbH betriebenen E-Ladesäulen ist unter www.e-maxx.eu einsehbar.

Der Kunde kann mit Hilfe der App nach Ladesäulen suchen, Ladesäulen filtern, Ladesäulen als Favoriten markieren, einen Ladevorgang an einer Ladesäule starten und stoppen sowie einen Ladevorgang bezahlen. Die Nutzung unterliegt unter Umständen zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die der Kunde gegenüber dem Betreiber der jeweiligen Plattform akzeptiert hat (z.B. Google Play oder Apple App Store), über die er die App erhält.

3.2 Ablauf und Bezahlung des Ladevorgangs mit der ladeapp

Der Kunde wählt eine E-Ladesäule aus.

Der Kunde verbindet das Elektrofahrzeug ordnungsgemäß mit der E-Ladesäule. Der Stecker wird verriegelt, sofern dies technisch möglich ist.

Der Kunde initiiert den Ladevorgang durch Scan eines QR-Codes an der E-Ladesäule.

Nach Scan des QR-Codes wird der Kunde zur Downloadseite der ladeapp (sofern die App noch nicht installiert wurde) oder zur ladeapp direkt weitergeleitet. Alternativ kann der Kunde auch den Ladevorgang via Webnutzung starten.

In der ladeapp kann der Kunde sein gewünschtes Zahlungsmedium (z.B. Kreditkarte) hinterlegen und den Ladevorgang starten, nachdem er die Vertragsbedingungen und die Preise für das Laden akzeptiert und die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen hat.

Der Kunde erhält nach Start des Ladevorgangs eine Bestätigungsmail zum Ladevorgang übermittelt.

Während des Ladens hat der Kunde die Möglichkeit alle relevanten Informationen zum Ladevorgang in der ladeapp nachzuverfolgen.

Im unmittelbaren Anschluss an den erfolgreichen Ladevorgang erhält der Kunde einen Zahlungsbeleg in PDF-Form per E-Mail übersandt.

Der Kunde zahlt das Entgelt für den Ladevorgang mit dem von ihm gewünschten Zahlungsmittel.

3.3 Preise für das Ad-Hoc-Laden

Die Preise können der App oder der Zahlungsfunktion via Web entnommen werden. Diese können je nach Ladepunkt voneinander abweichen.

4. Benutzung der E-Ladesäulen

(1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der E-Maxx GmbH, der Ladenetz-Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden.

Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf ladenetz.de und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten.

Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen.

Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der E-Maxx GmbH hat der Kunde unverzüglich an die Hotline unter der Telefonnummer (s.Ladesäule) zu melden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

5. Roaming

Der Kunde ist berechtigt mit der -Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von lade-netz.de zu nutzen.

Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.

Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ladenetz.de einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern.

Die E-Maxx GmbH behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

6. Stromqualität

Die Beladung erfolgt an allen von der E-Maxx GmbH betriebenen E-Ladesäulen zu 100 % aus Ökostrom.

7. Haftung

Die E-Maxx GmbH haftet nicht für die Verfügbarkeit der E-Ladesäulen, insbesondere nicht bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten der Elektrizitätsversorgung.

Bei Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die E-Maxx GmbH haftet gegenüber dem Kunden nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Freistellung etc.).

Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht bei Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet die E-Maxx GmbH nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsbeschränkungen und wenn der Verlust auch durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar war.

8. Datenschutz, Bonität

(1) Die im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis erhobenen Daten werden von der E-Maxx GmbH automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses (z.B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung, Auswertung) unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen genutzt und können zur Durchführung des Vertragsverhältnisses an die beteiligten Partner der E-Maxx GmbH Kooperation und beauftragte Dritte weitergegeben werden.

Die E-Maxx GmbH ist berechtigt, die erhobenen Kundendaten für Informationszwecke und zu Zwecken der Markt-und Meinungsforschung zu nutzen.

Der Kunde kann jederzeit der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung gegenüber der E-Maxx GmbH widersprechen.

Die Vertragsparteien erklären ihr widerrufliches Einverständnis, dass sie jeweils Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien zur Prüfung der Bonität einholen können. Insbesondere ist die E-Maxx GmbH berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen, die auch die Ermittlung eines Wahrscheinlichkeitswertes für sein zukünftiges Zahlungsverhalten erfasst (sog. Scoring). Zu diesem Zweck übermittelt die E-Maxx GmbH u. a. die Anschrift des Kunden an eine Wirtschaftsauskunftei.

9. Widerrufsrecht

Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag für die Benutzung der -Ladekarte zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) die E-Maxx GmbH (Vor den Eichen 1a in 65604 Elz E-Mail: Vertrieb@e-maxx.eu) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Ein Widerrufsformular findet der Kunde unter www.e-maxx.eu. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

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